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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Des

Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart

Georg-Hartmann-Straße 5-7

63637 Jossgrund-Burgjoß

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1) Bei der Bestellung im Spessartbogen- Shop auf der Seite www.spessartbogen.de entsteht eine Beziehung zwischen dem Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart und dem Kunden, auch Vertragspartner oder Besteller genannt. Für diese Bestellung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart erkennt abweichende Bedingungen des Bestellers nicht an. Ausnahmen hierbei gelten ausdrücklich nur, sofern der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart diesen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen (siehe Lieferbestimmungen). Sofern Schreib-, Druck- und Rechenfehler auf der Website vorkommen, ist der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart  zum Rücktritt vom Vertragsabschluss berechtigt.
Sofern bestellte und bereits bezahlte Produkte aus dem Spessartbogen-Shop nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der bereits bezahlte Kaufpreis unverzüglich erstattet.

Widerrufsbelehrung

Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m Art.  246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Sache.
In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Der Widerruf ist zu richten an:
Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart
Georg-Hartmann-Straße 5-7
63637 Jossgrund-Burgjoß

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller dem Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache zurück zu führen sind, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Wertersatz für gezogene Nutzungen muss der Besteller nur leisten, soweit der Besteller die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Der Besteller hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Sache einen Betrag von Euro 40,-- nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Besteller mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 3 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen ausgeliefert.
Der Besteller kann den Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart in Verzug. Der Vertragspartner kann neben fristgerechter Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Rechnungsbetrag wird spätestens mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart.
Darüber hinaus behält sich der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich und mit der entsprechenden Sorgfalt zu verwahren.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit dem Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an den Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart ab.

§ 7 Mängelhaftung

Liegt ein vom Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Ist der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern der Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.

§ 8 Datenschutzerklärung

  • Speicherung von Zugriffsdaten
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    Bitte beachten Sie, dass bei der Kommunikation über das Internet (z. B. per E-Mail) keine vollständige Vertraulichkeit und Datensicherheit gewährleistet ist. Wir empfehlen daher bei vertraulichen Informationen den Postweg.

  • Hinweis auf Auskunftsrecht
    Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten, welche Daten über Sie gespeichert sind und zu welchem Zweck die Speicherung erfolgt. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Sperrung und Löschung, soweit die Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart, Sitz der Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart in Burgjoß. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für den Geschäftssitz des Zweckverbandes Naturpark Hessischer Spessart zuständige Gericht.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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